Mutter- und
Kind-Initiative
Von den jungen Frauen, die
während ihrer schulischen
oder
beruflichen Qualifizierung ungewollt schwanger werden, sehen und
fühlen sich viele aufgrund ihrer persönlichen Situation außerstande, ihr
Kind zu bekommen und zu erziehen. Nicht wenige von Ihnen wollten sich in ihrer
Beziehung den Traum von einer intakten Familie erfüllen. Die Problemsituationen
der jungen Frauen sind vielschichtig und bedürfen unterstützender
Lösungsansätze. Mit Hilfe des Mutter-Kind-Wohnens erhalten sie die Chance, die
gegenwärtige Situation in den Möglichkeiten und Grenzen ihrer Lebensplanung zu
bedenken, um dann eine Entscheidung für das eigene Leben und das Leben des
Kindes treffen zu können. Die Mutter-Kind-Initiative beugt nicht nur vor, den
Schwangerschaftsabbruch als einzigen Ausweg zu sehen, sondern ebnet dem noch
ungeborenen Kind den Weg in eine emotional und sozial gesicherte
Umgebung.
Die langjährige Erfahrung mit
jungen Frauen und Mädchen in der IN VIA St. Lioba gGmbH hat gezeigt,
dass die genannte Problemsituation für Mädchen und junge Frauen im Übergang von
Schule und Beruf oft eine Rolle spielt.
Grundlage der Mutter-Kind-Initiative bildet das Selbstverständnis von IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit, dessen Ziel es ist, junge Frauen einen Teil ihres Lebensweges zu begleiten, sie in ihrer Identitätsfindung zu unterstützen, und ihnen zu helfen, ihre Stärken zu entfalten und sie zu befähigen, in sozialen Bezügen zu leben und ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Mutter-Kind-Initiative wurde im Frühjahr 2004 fertiggestellt und bietet Platz für fünf Mütter in ansprechenden Appartements, von denen drei behindertengerecht ausgestattet sind. Das Gebäude ist umgeben von einem sog. Themengarten. Bei seiner Planung wurden speziell die Interessen junger Mütter und Kinder berücksichtigt. Die gesamte Anlage liegt auf dem Gelände des Sozialpädagogischen Zentrums St. Lioba. Daher können neben vielschichtigen Freizeitmöglichkeiten auch verschiedene Maßnahmen beruflicher oder schulischer Qualifizierung in unmittelbarer Nähe genutzt werden.
Als Ansprechpartnerinnen für die Mütter
bzw. Kinder stehen ganzjährig und vollschichtig erfahrene Sozialpädagoginnen
bzw. eine Kinderpflegerin bereit.
Rechtsgrundlagen der Mutter-Kind-Wohngruppe sind §§ 19 und 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) und das neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.